Neues Equipment für mehr Möglichkeiten!

Der Einsatz einer Drohne bietet neue Möglichkeiten im Bereich Video- und Fotografie.

Vorab sind allerdings einige Dinge zu beachten, die teilweise von der eingesetzten Drohne bzw. der Drohnen-Klasse, abhängig sind.

Vorgaben: DJI AIR 3 – Flug in OPEN A1
DJI Air 3
© amberg-foto.de: Canon EOS R6 Mark II, RF 70-200mm F2.8L IS USM
  • Die DJI Air 3 kann basierend auf dem EU-Drohnengesetz und ihrer Drohnen-Klasse C1 in der Kategorie OPEN und in der Unterkategorie A1 (nahe an Menschen) betrieben werden.
  • Es ist nur der kleine EU-Drohnenführerschein (der EU Kompetenznachweis mit Onlineprüfung) erforderlich.
  • Eine Registrierung des Drohnen-Betreibers (Registrierung des Piloten) ist beim Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlich. Der Betreiber des unbemannten Luftfahrtsystems (UAS Betreiber) erhält vom LBA eine elektronische Registriernummer (e-ID), die sichtbar auf der Drohne anzubringen ist.
  • Kennzeichnung der Drohne: Die Registrierungsnummer des UAS-Betreibers (UAS-Betreiber-ID/e-ID) muss mittels Drohnen-Kennzeichen sichtbar auf der Drohne angebracht werden.
  • Fernidentifikation mittels Remote-ID: Die UAS-Betreiber-ID muss nicht nur sichtbar außen auf der Drohne angebracht werden, sondern bei klassifizierten Drohnen zusätzlich auch in der Firmware/Software der Drohne eingetragen werden. Diese ID, Seriennummer der Drohne, sowie die Position der Drohne und des Piloten werden während des Fluges permanent gesendet.
  • Es ist eine Drohnenhaftpflichtversicherung zwingend erforderlich.
Was ist mit der DJI AIR 3 erlaubt?
DJI Air 3
© amberg-foto.de: Canon EOS R6 Mark II, RF 70-200mm F2.8L IS USM
  • Die erlaubte, maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund.
  • Flug nur in Sichtweite des Piloten (VLOS = Visual Line Of Sight = in Sichtweite).
  • Ausnahme 1: Die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus (bei DJI auch ActiveTrack genannt). Hier darf sich der Pilot von der Drohne verfolgen lassen, ohne diese im Blick zu haben. In der Kategorie OPEN A1 darf zusätzlich der Abstand im Follow-Me-Modus zum Fernpiloten maximal 50m betragen.
  • Ausnahme 2: Es steht ein Beobachter neben dem Piloten und hat stattdessen die Drohne im Blick und ist im ständigen Kontakt mit dem Piloten (zum Beispiel für den Flug mit einer FPV-Brille).
  • Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis.
  • Das Fliegen ist in allen Unterkategorien der Kategorie OPEN erlaubt (Unterkategorie A1, A2 und A3) also das Fliegen in der Nähe von Menschen – sogar von unbeteiligten Personen.
  • Es dürften keine Menschenmassen/Menschenansammlungen überflogen werden.
  • Sollten unerwartet unbeteiligte Personen überflogen werden, so muss dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden.
  • Das Fliegen ist auch in Wohngebieten erlaubt – Achtung: Einschränkung bzgl. Wohngrundstücken beachten.
  • Die Hersteller-Gebrauchsanweisung (DJI-Vorgaben/Handbuch/Tutorials) muss gelesen und beachtet werden.
  • die DJI AIR 3 darf ab einem Mindestalter von 16 Jahren allein geflogen werden. Das Fliegen auch unter 16 Jahren ist möglich, wenn der Flug von einer flugberechtigten Person beaufsichtigt wird.
Wo darf ich fliegen?
DJI Air 3
© amberg-foto.de: Canon EOS R6 Mark II, RF 70-200mm F2.8L IS USM
  • Nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (Unfall/Katastrophe/Brand).
  • Maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund.
  • Es gibt für die DJI AIR 3 keine speziellen Einschränkungen für Wohngebiete – aber Einschränkungen bzgl. Häusern/Wohngrundstücken.
  • Flugverbotszonen sind zu beachten – diese werden nicht nur einheitlich in der EU-Drohnenverordnung, sondern auch länderspezifisch geregelt und im so genannten GEO-System bzw. den GEO-Zonen vorgegeben. Für Deutschland gelten die Vorgaben der Luftverkehrsordnung LuftVO – speziell §21h.

Die LuftVO §21h beinhaltet zum Beispiel:

  • 1,5 km Abstand zur seitlichen Begrenzung von Flugplätzen (wenn diese keine Flughäfen sind).
  • 1 km seitlicher Abstand zur Begrenzung von Flughäfen sowie 5km Abstand in Verlängerung der Start- und Landebahn.
  • Der Abstand zu Hubschrauberlandeplätzen wird vom Betreiber individuell geregelt und festgesetzt.
  • 100 m seitlicher Abstand zu Verkehrswegen (Autobahnen/Bundesfernstraßen/Wasserwegen/Bahnanlagen).
  • 100m seitlicher Abstand zu Anlagen der Energieerzeugung (Oberleitungen und Kraftwerken).
  • Kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Es existieren einige Ausnahme: zum Beispiel für Drohnen unter 250g ohne Kamera.
  • Kein Flug über Naturschutzgebieten.
  • Zu den einzelnen Punkten gibt es jeweils auch Ausnahmen!
  • Zur Prüfung aller GEO-Zonen und Flug-Zonen/Flugverbotszonen im Flugbereich kann die Drohnen-Karte verwendet werden.
    Die Deutsche Flugsicherung (DFS) veröffentlicht die Flugverbotszonen /GEO-Zonen /No Fly-Zonen/FlySafe-Zonen ebenfalls in der DRONIQ-App.

Hinweis: Es wird keine Garantie auf Vollständigkeit bzw. aktuelle Gültigkeit gegeben.